Jauchegrubenförderung

Die Gemeinde Weißenkirchen im Attergau fördert den Bau einer Jauchegrube.
Die Förderung beträgt 50 % der gewährten Landesförderung.

Auszahlung der Förderung: Zusicherungsbescheid der Landesförderung der Gemeinde vorlegen (Kontodaten: BIC und IBAN bekanntgeben).

Zuständig