1. Allgemeine Information
Die Amtssignatur ist die rechtsgültige elektronische Unterschrift (Signatur) einer Behörde, die durch diese auf Bescheide und andere Erledigungen in sichtbarer Form aufgebracht wird. Dadurch ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. Die Amtssignatur wird visuell durch die Bildmarke der Behörde (vergleichbar einem "Rundstempel") sowie einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument von der betreffenden Behörde stammt. Prüfmechansimen für die Signatur und eine Verifikationsmöglichkeit für den Ausdruck müssen von der Behörde zur Verfügung gestellt werden.
2. Merkmale der Amtssignatur
Die Amtssignatur setzt sich aus folgenden Elementen zusammen:
- Bildmarke
- Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde
- Information zur Prüfung des elektronischen Dokuments und des Ausdruck des Dokuments
3. Bildmarke
Veröffentlichung der Bildmarke (Amtssignatur) gemäß Paragraf 19 Absatz 3 des E-Government-Gesetzes (E-GovG).
Die Gemeinde Weißenkirchen im Attergau verwendet ab 11.09.2023 für die im elektronischen Wege amtlich signierten Dokumente die folgende Bildmarke:
Die Veröffentlichung eines signierten Dokumentes finden Sie hier [ Amtssignatur_Veröffentlichung_Weissenkirchen_Signiert.pdf herunterladen (0.24 MB) ]
4. Prüfung der Amtssignatur
Bei Vorliegen des elektronischen Dokuments kann die Amtssignatur unter www.signaturpruefung.gv.at überprüft werden.
5. Verifikation des Ausdrucks eines amtssignierten Dokuments
Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.
Die Vorlage des Ausdruckes an die Behörde kann auf folgende Art erfolgen:
- Persönlich
- per E-Mail (Scan des Dokumentes) mit Betreff “Prüfung der digitalen Signatur“
- postalisch (Übermittlung einer vollständigen Kopie oder des Originals) mit Betreff “Prüfung der digitalen Signatur“
Falls Sie ein amtssigniertes Dokument verifizieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Gemeinde Weißenkirchen im Attergau:
Telefon: +43 7684 6355
E-Mail: gemeinde@weissenkirchen.ooe.gv.at