Besamungsbeihilfe

Pro Besamung € 5,00.
(jedoch sind pro weiblichen Rind nur 1,5 Besamungsscheine möglich)

Die Besamungsscheine sind Anfang Dezember des jeweiligen Jahres beim Gemeindeamt vorzulegen.

Mitzubringen ist der aktuelle Tierbestand - weibliche Rinder ab 1 Jahr

Zuständig