freilaufende Hunde am öffentlichen Spielplatz

spielende Hunde

Am öffentlichen Spielplatz Gartentür und Tore schließen

Um den öffentlichen Spielplatz sauber zu halten, wird dringend gebeten, beim Betreten und Verlassen des Spielplatzes die Gartentüren und Tore zu schließen! 
Verunreinigungen durch freilaufende Tiere könnten so vermieden werden. 

Hunde sind am Spielplatz ausnahmslos verboten!


freilaufende Hunde

Hunde dürfen nicht unbeaufsichtigt auf einem fremden Grundstück oder einem öffentlichen Ort herumlaufen. Für Hundehalter gilt die Aufsichtspflicht!

Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.

Unter anderem in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kindergärten und Horten müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. 

Bei Nichtbefolgen und der damit verbundenen Gefährdung von Personen oder Tieren drohen hohe Strafen und eine Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck.

28.04.2026 17:30